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Wenn sich Ehen oder Familien im Wege der Trennung oder Scheidung auflösen oder eine Generationennachfolge ansteht, entstehen Problematiken, die aufgrund emotionaler Konfliktlagen nicht einfach zu lösen sind.

An dieser Stelle bietet die Kanzlei ihre Dienstleistung für Sie an. Gemeinsam werden wir erörtern, welche Probleme vorrangig gelöst werden müssen und wie die zukünftige Entwicklung aktiv gesteuert werden kann.

Einvernehmliche Lösungen sind im Familienrecht immer erstrebenswert - ganz besonders, wenn Kinder betroffen sind. Sind Verhandlungen einmal fest gefahren, müssen Rechte aber auch im gerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden.

Neben den unmittelbaren Trennungsfolgen, wie Haushalt, Ehewohnung, Zugewinn, Unterhalt oder Versorgungsausgleich, ist daher z.B. auch das Erb- oder Sozialrecht zu berücksichtigen.

Darüber hinaus erstellt die Kanzlei rechtswirksame Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.